Tipps zu Zuschüssen und Förderprogrammen für den behindertengerechten Umbau
Wer sein Zuhause barrierefrei gestalten möchte, muss oft mit höheren Kosten rechnen. Doch gute Planung, Unterstützung von Kranken- und Pflegekassen sowie gezielte Förderprogramme können helfen – auch beim Einbau von Rollstuhlrampen. Welche Förderungen gibt es und worauf ist dabei zu achten? Barrierefrei.de stellt die wichtigsten Infos zusammen.
Pflegekasse, Krankenkasse und KfW – Wer zahlt was?
Rollstuhlrampen gehören zu den wichtigsten Hilfsmitteln beim behindertengerechten Umbau. Sie tragen dazu bei, das Umfeld sicherer und komfortabler zu gestalten. Zur Finanzierung kommen je nach individuellen Voraussetzungen verschiedene Kostenträger in Frage
Pflegekasse
Die Pflegekasse kann einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro behindertengerechtem Bauvorhaben für mehr Barrierefreiheit pro pflegebedürftiger oder behinderter Person im Haushalt gewähren – vorausgesetzt, ein Pflegegrad liegt vor, der Umbau dient der Wohnumfeldverbesserung und der Antrag wird vor Baubeginn gestellt.
Liegt ein Pflegegrad vor, sollten Versicherte Kontakt mit der Pflegekasse aufnehmen, um die Antragsmodalitäten zu klären. Beim Einbau von fest installierten Rampen sollte der Bedarf im Gutachten des Medizinischen Dienstes dokumentiert oder von einer qualifizierten Pflegekraft empfohlen werden.
Bei mobilen Rampen kann auch eine Verordnung des Arztes oder die Empfehlung des Medizinischen Dienstes ausreichen. Damit dann einfach im Sanitätshaus vorsprechen, das einen Kostenvoranschlag an die Pflegekasse übermittelt. Unser Tipp: Nutzen Sie die Angebotsfunktion auf barrierefrei.de, um ein passgenaues Rampenmodell auszuwählen und direkt für den Förderantrag bei der Pflegekasse zu verwenden. Wird dieser bewilligt, zahlt die Pflegekasse 100 Prozent der Kosten.
Krankenkasse
Die Krankenkasse kann die Kosten für eine mobile Rampe ebenfalls zu 100 Prozent übernehmen, wenn die Rampe ärztlich verordnet wird – etwa zur Unterstützung der Genesung und zur Förderung der Selbstständigkeit.
Wir empfehlen, auf barrierefrei.de ein Angebot für die gewünschte Rollstuhlrampe zu erstellen, speziell für diese Rampe mit den Angaben zu Länge und Hilfsmittelnummer eine Verordnung des Arztes ausstellen zu lassen und diese mit einem formlosen Antrag an die Krankenkasse zu übersenden.
KfW
Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet ein Förderprogramm, über das fest verbaute Rampenfinanziert werden können:
- Programm 159 „Altersgerecht Umbauen“: Zinsgünstige Kredite bis zu 50.000 Euro.
Die Antragsstellung erfolgt dabei auf Grundlage einer Planung über die jeweilige Hausbank. Wichtig ist eine fachgerechte Umsetzung: Eigenleistungen werden nicht gefördert. Achten Sie auf die technischen Anforderungen, z. B. gemäß DIN 18040, die bei Rampen u. a. eine Mindestbreite von 120 cm und beidseitige Handläufe vorsieht.
Bis vor Kurzem gab es darüber hinaus bei der KfW noch den Investitionszuschuss 455-B, über den bis zu 6.250 Euro Zuschuss für Bauvorhaben zur Reduzierung von Barrieren fließen konnten. Aktuell ist jedoch keine Antragsstellung in diesem Förderprogramm möglich (Stand April 2025).